NRW ernennt StudyLingua zum Veranstalter für Bildungsurlaub

Im Juni wurde StudyLingua vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Schule und Weiterbildung zur anerkannten Einrichtung für Arbeitnehmerweiterbildung ernannt.  Die Liste der Bundesländer, in denen Sprachkurse von StudyLingua als Bildungsurlaub anerkennungsfähig sind, ist damit weiter gewachsen.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Nordrhein-Westfalen befindet, können dadurch ab sofort  relativ einfach die ihnen jährlich zustehenden  5 Kalendertage zur Weiterbildung mit einer Sprachaufenthalt verbinden. Voraussetzung  für die Anerkennung als Bildungsurlaub ist ein Minimum von täglich 6 mal 45 Minuten Unterricht, der im Umkreis von weniger als 500 km um die Landesgrenze Nordrhein-Westfalens erteilt werden muss.

Ausgehend von der geographischen Vorgabe ergibt sich eine attraktive Auswahl von Zielorten aus dem Angebot von StudyLingua, beispielsweise  London und Brighton im englischsprachigen oder Paris und Strassburg im französischsprachigen Raum. In diesem Rahmen wiederum werden eine Reihe anerkennungsfähiger Sprachkurse angeboten, darunter zahlreiche Intensivkurse sowie Kombinationen von Gruppen- und Einzelunterricht  oder intensiver Einzelunterricht.

Eine Liste aller anerkannten Partnerschulen gibt es auf der Service-Seite zum Bildungsurlaub.